Dr. Madelaine Isabelle Baade

Profil

Madelaine Isabelle Baade studierte von 2008 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Cardiff University. Im Anschluss absolvierte sie bis 2016 ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Frankenthal. Seit 2017 ist Madelaine Isabelle Baade als Rechtsanwältin zugelassen und war bis 2022 – zuletzt als assoziierte Partnerin – für eine überregional beratende wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei tätig, bevor sie 2023 die Kanzlei Reiserer Baade Lachmann gründete. Sie wurde 2023 zu einem datenschutzrechtlichen Thema an der Universität Leipzig promoviert.

Veröffentlichungen

Zulässigkeit technischer Überwachungsmaßnahmen im Lichte der DS-GVO: Mitarbeiterüberwachung zwecks datenschutzrechtlicher Compliance?, Dissertation 2023

Fachbeiträge

Bürokratieentlastungsgesetz IV – Wie viel Entlastung bringt es wirklich?, Personalmagazin 2024, 75

Betriebsratsvergütung und Compliance, CB 2024, 93 (mit Dr. Kerstin Reiserer)

Der selbständige „Pool-Arzt” als Anfang vom Ende des Bereitschaftsdienstes – ein Weckruf?, DStR 2023, 2624 (mit Dr. Kerstin Reiserer)

New Work – Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft des Arbeitens, BB 2023, 2484 (mit Theresa Hößl und Anna Fischer)

Arbeits- und compliancerechtlicher Handlungsbedarf unter dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (Teil II), DStR 2023, 1265 (mit Theresa Hößl)

Arbeits- und compliancerechtlicher Handlungsbedarf unter dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (Teil I), DStR 2023, 1213 (mit Theresa Hößl)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Arbeitsrechtliche Compliance-Maßnahmen, DStR 2022, 1617

Aktuelles zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Handlungsoptionen für Arbeitgeber, DStR 2022, 890 (mit Dr. Kerstin Reiserer)

Die Betriebsratsvergütung als Compliance-Risiko, DStR 2022, 155 (mit Dr. Kerstin Reiserer)

Beschäftigten-Datenschutz: Verarbeitung und Verwertung von Kommunikation via Messenger-Diensten, BB 2021, 1588 (mit Christa Hagen)

Beiträge im Newsroom

Advents-Spezial: Was bei Weihnachtsfeiern im Betrieb zu beachten ist
Entschädigung nach Art. 82 DSGVO wegen nicht vollständig beantwortetem Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO
Stellenabbau #6: Die betriebsbedingte Kündigung
Stellenabbau #4: Interessenausgleich und Sozialplan sind gescheitert, der Weg in die Einigungsstelle
Stellenabbau #3: Interessenausgleich und Sozialplan
Betriebsratswahl ohne ausreichend Kandidierende

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