Betriebsratsvergütung und Compliance

Compliance bedeutet die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien im Unternehmen. Auch im kollektiven Arbeitsrecht sind Compliance-Pflichten zu beachten. In der Praxis gestaltet sich insbesondere die gesetzeskonforme Bemessung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern schwierig und birgt häufig hohes Konfliktpotential.

Denn ist der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat zu großzügig, setzt er sich dem Vorwurf der Begünstigung aus, was den Tatbestand der Untreue erfüllen kann. Das Urteil des BGH vom 10.1.2023 (6 StR 133/22) zeigt die reale Gefahr einer Strafbarkeit bei Gewährung zu hoher Betriebsratsvergütung in beeindruckender Weise auf. Infolge dieser Rechtsprechung haben viele Unternehmen die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern gekürzt.

Inzwischen gibt es erste erst- und zweitinstanzliche Rechtsprechung, die sich mit der Entscheidung des BGH und deren Folgen auseinandersetzt. Und auch die Bundesregierung hat Handlungsbedarf erkannt und das „Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“ als Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts verabschiedet, das sich nun im Gesetzgebungsverfahren befindet. Die Betriebsratsvergütung ist weiterhin ein „heißes Eisen“, zumal auch das auf den Weg gebrachte Gesetz (leider) viele Fragen offenlässt.

Eine umfassende Analyse und Einordnung der gesamten Thematik von Dr. Kerstin Reiserer und Dr. Madelaine Isabelle Baade befindet sich in der aktuellen Ausgabe des Compliance-Berater und kann

hier kostenfrei

abgerufen werden – viel Spaß bei der Lektüre!

Expertinnen

Dr. Kerstin Reiserer - RBL - Reiserer Baade Lachmann Arbeitsrecht
Dr. Kerstin Reiserer
Madelaine-Isabelle RBL-Reiserer-Baade-Lachmann-Arbeitsrecht
Dr. Madelaine Isabelle Baade