Reiserer Baade Lachmann –
Die Arbeitsrechtsboutique für
Arbeitgeber und Führungskräfte.
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Reiserer Baade Lachmann –
Ihr zuverlässiger Partner in allen
Bereichen des Arbeitsrechts.
Zu den Leistungen
Dr. Kerstin Reiserer ist erneut
vom Handelsblatt als eine
von "Deutschlands Beste Anwälte" ausgezeichnet.
Aktuelle Entwicklungen aus
Rechtsprechung und Gesetzgebung –
jetzt in unserem Newsroom!
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Willkommen bei Reiserer Baade Lachmann

Wir sind eine Arbeitsrechtsboutique mit Sitz in Heidelberg und haben uns auf die Beratung mittelständischer und großer Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts spezialisiert. Wir entwickeln individuelle, kreative und praxistaugliche Lösungen für Sie – und mit Ihnen gemeinsam.

Der Partner an Ihrer Seite

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie in jeder Situation. Beratend, verhandelnd, schlichtend oder streitend – wir sind stets an Ihrer Seite.

Im Arbeitsrecht zu Hause

Ob gerichtlich oder außergerichtlich, wir beraten Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Kompetente, zielorientierte Begleitung

Wir kombinieren präzise juristische Bewertungen mit gesundem Pragmatismus. Dabei identifizieren wir umsetzbare Lösungen und die intelligentesten Wege für Sie.

Werden Sie Teil des Teams

Sie brennen für das Arbeitsrecht und möchten unser Team mit Ihrer fachlichen Expertise und Ihrem Teamgeist unterstützen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Aktuelles von Reiserer Baade Lachmann

In unserem Newsroom informieren wir Sie über alle aktuellen Themen zum Arbeitsrecht und Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Betriebsratsvergütung: Die langersehnte Klarheit bezüglich des Strafbarkeitsrisikos aus § 266 Abs. 1 StGB?
Wann machen sich Arbeitgeber bei der Zahlung vom Betriebsratsvergütung wegen Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB strafbar. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)...
Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsgeheimnissen im Prozess
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2023 – 7 Ta 1/22 Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Liegt ein Geschäftsgeheimnis nach § 2...
Kündigung wegen Äußerung in einer Chatgruppe
BAG, Urteil vom 24.08.2023 – 9 AZR 383/19 Wenn sich ein Arbeitnehmer beleidigend und menschenverachtend über Vorgesetzte und Kollegen äußert, stellt dies wohl...
Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?
BAG, Urteil vom 06.06.2023 – 9 AZR 383/19 Vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) lag es mitunter am Betriebsrat, den Arbeitgeber unter Ausübung seiner...