Ruhegeldregelung nicht sittenwidrig: RBB muss für entlassenen Direktor zahlen
Das „Ruhegeld“, das der Rundfunk Berlin-Brandenburg zahlte, war einer der Punkte des Verschwendungsskandals rund um die seinerzeitige Intendantin Patricia Schlesinger. Das Arbeitsgericht Berlin sagt jetzt: Der RBB muss dem gekündigten Betriebsdirektor Augenstein „Ruhegeld“ zahlen (Urteil v. 8.1.2024, Az.: 60 Ca 1631/23). In Zahlen bedeutet dies neben der erstrittenen Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung für unseren Mandanten vor allen Dingen: Eine Vergütungsnachzahlung von mehr als EUR 100.000,00 sowie Ruhegeldansprüche von ca. EUR 750.000,00.
Besonders erfreulich: Im Unterschied zu den weiteren im “RBB-Skandal” beim Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Fällen konnten wir erfolgreich die individuellen Merkmale wie auch die im Hinblick auf die anderen Sachverhaltskonstellationen bestehenden Unterschiede zur Überzeugung des Arbeitsgerichts darlegen.
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