Einstweilige Unterlassungsverfügung abgewendet!

Am 19.7.2023 konnten wir vor dem Arbeitsgericht Gera den Antrag eines Betriebsrates auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung zurückweisen und so die weitere Handlungsfähigkeit der Advanced Optical Components GmbH sichern.

Gegenstand des Verfahrens war die Behauptung des Betriebsrates, es handele sich bei Maßnahmen des Unternehmens um eine Betriebsänderung. Darauf gestützt wurde beantragt, das Unternehmen zur Unterlassung jedweder weiterer Maßnahmen in personeller und wirtschaftlicher bzw. organisatorischer Hinsicht bis zum Abschluss von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu unterlassen. Zudem wurde die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs in wirtschaftlichen Angelegenheiten begehrt.

Um eine Entscheidung rein nach Aktenlage zu vermeiden, wurde eine Schutzschrift eingereicht, als sich Differenzen mit dem Betriebsrat abzeichneten.

Das Arbeitsgericht Gera folgte im Rahmen seiner Entscheidung unserer Auffassung, wonach eine Betriebsänderung mangels entsprechender unternehmersicher Entscheidung nicht vorlag. Zudem hielt das Arbeitsgericht Gera fest, dass selbst im Falle einer Betriebsänderung ein Unterlassungsanspruch höchst umstritten sei.

Was bleibt?

✔️ Zeichnet sich ein etwaiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, sollte eine Schutzschrift eingereicht werden. Hierdurch kann zwar der Erlass der einstweiligen Verfügung nicht zwangsläufig verhindert, doch rechtliches Gehör gesichert werden.

✔️ Auch an dieser Stelle: Kämpfen lohnt sich – auch wenn sehr kurzfristig terminierte einstweilige Verfügungsverfahren Unternehmen vor Herausforderungen stellen können. Denn einstweilige Verfügungen sind – nicht zuletzt aufgrund der raschen Geschwindigkeit der Entscheidung und mithin im Falle des Erlasses der daraus resultierenden Verpflichtung – aus Unternehmenssicht regelmäßig unangenehm.

Autorinnen

Dr. Kerstin Reiserer - RBL - Reiserer Baade Lachmann Arbeitsrecht
Dr. Kerstin Reiserer
RBL-Reiserer-Baade-Lachmann-Arbeitsrecht-Johanna-Tormaehlen-Rechtsanwaeltin
Johanna Tormählen