Einigung in der Tarifrunde: Mehr Geld für Leiharbeiter

Nach harten Verhandlungen einigten sich in der vergangenen Woche die Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sowie arbeitgeberseitig der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auf eine Entgelterhöhung für Beschäftigte in der Leiharbeit.

Die Erhöhung soll je nach Entgeltgruppe insgesamt bis zu 13 % betragen und in zwei Schritten erfolgen, wobei die erste Anhebung ab April 2023 und die zweite Stufe ab Januar 2024 gelten soll. Das jüngst erzielte Verhandlungsergebnis betrifft die Entgeltgruppen 3 bis 9 und damit etwa 816.000 Beschäftigte in der Leiharbeit. Für die untersten Tarifgruppen waren im Hinblick auf die Anhebung des Mindestlohns bereits im vergangenen Jahr stufenweise Lohnerhöhungen ab Oktober in Höhe von insgesamt bis zu 24 % ausgehandelt worden.

Die Verhandlungsparteien zeigten sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Trotz der damit zwangsläufig steigenden Fixkosten für Arbeitgeber sei die Anhebung des Lohns vor allem angesichts der aktuellen Inflationsrate und im Hinblick auf den Fachkräftemangel geboten.

Das Ergebnis der Verhandlungen wird nun mit den Tarifkommissionen der Gewerkschaften diskutiert. Vorbehaltlich deren Zustimmung treten die Regelungen am 1.04.2023 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten in Kraft.

Autor

RBL-Reiserer-Baade-Lachmann-Arbeitsrecht-Maximilian-Lachmann-Rechtsanwalt
Maximilian Lachmann