Digitale Betriebsratsarbeit

Der Ruf nach Digitalisierung wird berechtigterweise nicht nur in der Arbeitswelt immer lauter. Nach Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes 2021 gibt es nun weitere Bestrebungen des Gesetzgebers, die Betriebsratsarbeit dem technischen und gesellschaftlichen Wandel anzupassen. Ein Vorstoß erfolgte jedenfalls durch einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der auf eine verbesserte Ermöglichung digitaler Betriebsratsarbeit gerichtet ist und am 20. Januar im Bundestag beraten wurde.

Konkret sieht der Antrag fünf Forderungen vor:

  1. Es soll ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren als optionales Regelverfahren ermöglicht werden. Die bisherige Verfahrensweise bei Betriebsratswahlen, die zwingend eine Urnen- oder Briefwahl vorsieht, sei antiquiert.
  2. Ferner soll die Möglichkeit bestehen, Betriebsratsversammlungen in Ergänzung zu Präsenzveranstaltungen auch virtuell durchzuführen.
  3. Ergänzend zu Präsenzsitzungen soll die optionale mündliche Beratung von Einigungsstellen in digitaler Form ermöglicht werden.
  4. Versammlungen der leitenden Angestellten nach dem Sprecherausschussgesetz soll optional auch in digitaler Form erfolgen. Zudem soll baldmöglichst ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren zu Wahlen nach dem Sprecherausschussgesetz als optionales Regelverfahren zur Verfügung stehen.
  5. Zuletzt soll Betriebsräten in Anlehnung an das „Schwarze Brett“ der vordigitalen Arbeitswelt unter den gleichen Voraussetzungen ein gesetzlich garantiertes Zugangsrecht zu den jeweils im Betrieb aktuellen digitalen Werbe- und Informationskanälen ermöglicht werden.

Der Antrag der Fraktion wurde nun an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Arbeit und Soziales bei der Beratung federführend agiert.

Fazit

Der Vorstoß in Richtung Digitalisierung ist grundsätzlich zu begrüßen. Stetige, zeitgemäße Anpassungen der Betriebsratsarbeit an eine zunehmend digitalisierte und technisierte Arbeitswelt sind unerlässlich, was nicht zuletzt während der Pandemie deutlich wurde. Ob zeitnah eine (rechts-)sichere gesetzliche Ausgestaltung gelingen wird, steht auf einem anderen Blatt. Über die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Autorin

RBL-Reiserer-Baade-Lachmann-Arbeitsrecht-Johanna-Tormaehlen-Rechtsanwaeltin
Johanna Tormählen