Arbeitsrecht dient nicht immer nur der Abwehr von Arbeitnehmerforderungen oder der Auseinandersetzung mit uneinsichtigen Betriebsräten – vielmehr kann es auch konstruktiv und zukunftsgerichtet sein. Und genau dies hat sich der ASB Bayern mit seinen vielen rechtlich selbständigen Untergliederungen auf die Fahne geschrieben, weshalb RBL ihn bei der Gründung eines Arbeitgeberverbandes begleiten durfte.
Tarifbindung wird von manchen mittelständischen Unternehmen als Hemmschuh angesehen, kann aber auch positive Aspekte haben. Man denke nur an die Flexibilisierungen des Arbeitszeitgesetzes, welche voraussetzen, dass der Arbeitgeber in irgendeiner Form tarifgebunden ist. Und Tarifbindung gibt es entweder durch Beitritt zu einem bereits bestehenden Verbandsarbeitgeberverband oder den Abschluss eines Haustarifvertrages mit der zuständigen Gewerkschaft oder – dies ist kommt allerdings wesentlich seltener vor – indem ein Unternehmensverbund einen eigenen Verband gründet. Letztgenannter Arbeitgeberverband kann dann mit dem Ziel in Verhandlungen mit der Gewerkschaft eintreten, einen Tarif abzuschließen, der sich inhaltlich ein wenig abwendet von dem “Mainstream” und von den bereits bestehenden (großen) Verbandstarifverträgen. Dass all das nicht nur Theorie, sondern in der Wirklichkeit umsetzbar ist, zeigt, dass wir im Juni die Gründungsversammlung begleiten durften und inzwischen der Arbeitgeberverband ASB Bayern e.V. im zuständigen Vereinsregister eingetragen ist. Der Aufnahme der Tarifverhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di steht also nichts mehr im Wege, die ersten Schritte sind schon eingeleitet.
Wir bedanken uns für das vom ASB Bayern wie auch seinen rechtlich selbständigen Untergliederungen entgegengebrachte Vertrauen und sehen den nun bevorstehenden Tarifverhandlungen gespannt entgegen.