Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit

Während der fünfte  Streik der GDL im Rahmen der seit Monaten andauernden Tarifverhandlungen bereits in den Startlöchern steht – schon heute Abend soll im Güterverkehr die Arbeit niedergelegt werden und ab morgen früh (bis Freitagmittag, 13 Uhr) ist auch der Personenverkehr betroffen -, haben die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit zwischenzeitlich ein Ergebnis erzielen können. GV und DGB konnten sich hierbei zugunsten der 700.000 in der Zeitarbeit Beschäftigten auf folgende Eckdaten einigen:

  • Erhöhung der Arbeitsentgelte ab dem 1. Oktober 2024 um 3,7 % (Entgeltgruppe 1 = EUR 14,00)
  • Erhöhung der Arbeitsentgelte um weitere 3,8 % ab dem 1. März 2025 (Entgeltgruppe 1 = EUR 14,53)
  • Tarifdynamik bei Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Laufzeit: 18 Monate (bis 30. September 2025)
  • gemeinsamer Vorschlag, dass Entgeltgruppe 1 auch zukünftig die Lohnuntergrenze im Sinne von § 3a AÜG darstellt (die 5. LUGrVO läuft zum 31. März 2024 aus)

Sofern es sich keine der beteiligten Interessenvertretungen bis zum 19. März 2024 anders überlegt, werden vorstehende Regelungen bindend. GVP und DGB haben entsprechende Pressemitteilungen veröffentlich.

Experte

RBL-Reiserer-Baade-Lachmann-Arbeitsrecht-Maximilian-Lachmann-Rechtsanwalt
Maximilian Lachmann