Die Betriebsänderung in Etappen – Gibt es das?

Reiserer/Kliem, DStR 2024, 2335

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt spitzt sich im Moment immer mehr zu. Die Eingangszahlen bei den Arbeitsgerichten steigen exponentiell an. Selbst inhabergeführte Unternehmen machen sich jetzt auf, Modernisierungen nachzuholen, mittels Digitalisierung die Zahlen der Belegschaft zu reduzieren, die Automatisierung in den Werken voranzutreiben. Und dann stellt sich für jedes Unternehmen, welches einen Betriebsrat hat, schnell die Frage, hat der Betriebsrat ein Recht, in die Maßnahmen eingebunden zu werden? Reicht es aus, wenn der Wirtschaftsausschuss informiert wird? Oder müssen mehrere kleinere “Maßnahmen” zusammengezählt werden, wenn es um die Frage der Grenzen bei § 111 BetrVG i.V.m. § 17 KSchG geht? Oder anders ausgedrückt: Bin ich mit der Aufforderung der Geschäftsleitung, die Automatisierung in den Werke voranzutreiben, automatisch in einer Art “Dauerbetriebsänderung”, mit der Folge, dass Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt bzw. abgeschlossen werden müssen? Um diesen Themenkreis geht es in dem Fachbeitrag.

Autoren

Dr. Kerstin Reiserer - RBL - Reiserer Baade Lachmann Arbeitsrecht
Dr. Kerstin Reiserer
Kliem, Marius
Marius Kliem