Baade/Hemberger/Kliem – BB 2025, 2548
Um Menschen mit Schwerbehinderung im Erwerbsleben vor Benachteiligung zu schützen, sieht das deutsche Arbeitsrecht spezielle Regelungen vor. Gerade bei arbeitgeberseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses genießen Schwerbehinderte besonderen Schutz. Arbeitgeber dürfen schwerbehinderten Beschäftigten daher nur unter strengen Voraussetzungen kündigen – insbesondere ist die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Innerbetrieblich muss nicht nur der Betriebsrat, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) beteiligt werden. Die rechtlichen Anforderungen an eine Kündigung sind damit hoch und machen sie anfällig für formelle Fehler. Aktuelle Urteile haben den Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer weiter gestärkt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und stellt unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung Beispiele für ein formal korrektes Vorgehen dar.

