Dr. Johanna Gerstung studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Lausanne und Freiburg. Sie wurde zu einem arbeitsrechtlichen Thema an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bei Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M (Georgetown) promoviert. Nach dem Referendariat am Landgericht Offenburg war sie seit Dezember 2011 als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig, zuletzt als Senior Associate. Seit 2018 ist Dr. Johanna Gerstung Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist außerdem Solicitor (England and Wales, non-practising).
Rechtliche Bedeutung der Internationalen Rahmenvereinbarungen, Dissertation 2010
Entscheidungsbesprechung: Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, BAG v. 23. November 2022, 7 AZR 122/22, DB 2023, 1672
BB-Kommentar: Zur Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, BAG v. 23. November 2022, 7 AZR 122/22, BB 2023, 1472
Betriebsratsmitglied und Vergütung: Erst BAG, dann BGH und jetzt der Gesetzgeber?, Beitrag vom 1.6.2024 im Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR)
Berücksichtigung von Elternzeit und Elternteilzeit bei Sozialplanabfindungen, jurisPR-ArbR 2015, 45 Anm. 4 (mit Dr. Anja Lingscheid)
Anmerkung zu BAG v. 15. November 2012, Kündigung eines Schwerbehindertenvertreters in der Insolvenz, jurisPR-ArbR 2014, 16 Anm. 1 (mit Dr. André Zimmermann, LL.M.)
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